Ein Artikel unseres Autors Alexander Noack
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Saucendealer und Gemüsehändler
Oder
Warum darf ich nicht alles als Lebensmittel verkaufen?
Auch in Deutschland greift seit mehreren Jahren eine neue „Sucht“ um sich.
Die Liebe zu scharfen Früchtchen der Gattung Capsicum, üblicherweise Peperoni, Chili oder auch Pfefferschoten genannt.
Es gibt mittlerweile mehr als 1000 verschiedene Sorten dieser leckeren und überaus gesunden Beeren. Ja Beeren, denn der Begriff Schoten ist falsch, da es sich botanisch gesehen um Beeren handelt. Und genau dieser Sortenvielfalt verdanken wir erhebliche Einschränkungen wenn es ums verkaufen als Lebensmittel geht.
Aufgrund der zwar steigenden aber doch im Vergleich zu Standardgemüse eher geringen Nachfrage, sind nur die wenigstens Chilisorten in Deutschland bzw. der EU als Lebensmittel zugelassen. Will man aus einer nicht zugelassenen Sorte, Chilisauce, Pulver, Flocken machen oder die Früchte als Frischware oder getrocknet verkaufen, darf man dieses ausschließlich zu Zier und Dekozwecken mit dem Hinweis „Nicht zum Verzehr geeignet“ tun. Auf steuerrechtliche Gründe gehe ich hier nicht ein, dies sollte jeder Gewerbetreibende besser wissen als ich.
Unserem Verkauf von nicht zugelassenen Sorten steht noch ein weiteres Hindernis entgegen. Handelt es sich um eine geschützte Sorte eines Züchters darf der gewerbliche Anbau und die Vermarktung nur mit der entsprechenden Lizenz des Züchters getan werden. Dies gilt auch für geschützte Sorten z.B. „Habanero Red Savina (PVP #9200255) “ welche die Lebensmittelzulassung haben.
Auch ein „Verschenken an Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen etc. ist von nicht zugelassenen Sorten nur zu Dekozwecken erlaubt, immer mit dem Hinweis, „Nicht zum Verzehr geeignet“. Wer trotzdem konsumiert tut dies auf eigene Gefahr.
Desweiteren sind für die Herstellung und den Verkauf von Lebensmitteln besondere Richtlinien zu beachten, über die man sich vorher informieren sollte. So darf z.B. eine Chilisauce, die zum Verkauf bestimmt ist, nicht mal einfach so in der eigenen Einbauküche hergestellt werden. Unter anderem müssen Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Verordnung (EG)Nr. 178/2002 (EU-Basis-Verordnung) sowie Hygienerecht und die Lebensmittelkennzeichnung beachtet werden.
Prinzipiell gilt, alle Chilisorten sind essbar, auch die als Zierchilies verkauften Pflanzen. Allerdings sollte man dies nicht tun, da Zierchilies mit anderen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden als lebensmitteltaugliche Sorten und gesundheitliche Folgen nicht auszuschließen sind. Unbedenklich ist das Verwenden von aus diesen Zierchilies gewonnenem Saatgut zur Nachzucht dieser Pflanzen für den Eigenbedarf.
ACHTUNG Hinweis:
Da immer wieder neue Sorten entdeckt und gezüchtet werden, sollte man sich im Zweifelsfall immer vor dem Verzehr der Früchte oder Produkten daraus über die Unbedenklichkeit informieren.
Für die Aktualität der genannten Vorschriften kann keine Gewähr übernommen werden. Wer seine Produkte verkaufen möchte, sollte sich grundsätzlich bei den offiziellen Stellen über die bestehenden Vorschriften informieren.
Wer sich einmal über dieses Hobby, die Chili(s)zucht informieren will, ist herzlich willkommen! Lesen Sie sich beim Chiliforum 1 oder im Chiliforum 2 ein. Erfahren Sie alles über Chilirezepte und sehen Sie die entsprechenden Scoville (SCU) auf der Schärfeskala.
Über neue Mitglieder in einer der besten Chilicommunitys Deutschlands würden wir uns sehr freuen.
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Autor: Alexander Noack
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Schlüsselwörter (Keywords)
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Info über Chili und Verkauf, Aufzucht und Schärfeskala (Scoville)
Alexander Noack
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